„Corona-Auszeit“ für Familien –
Fahrtkostenzuschuss für Hamburger Familien

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Hamburger Familien,

Das Bundesprogramm „Corona-Auszeit für Familien“ bietet Familien mit kleineren oder mittleren Einkommen sowie Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung noch bis Ende 2022 kostengünstige Erholungsaufenthalte an. Wenn Sie dieses Angebot nutzen möchten, können Sie sich auf der Website des Programms umfassend informieren.

Wenn Sie bereits im Rahmen des Bundesprogramms einen Aufenthalt in einer Familienfreizeitstätte gebucht haben, bietet Ihnen der Hamburger Senat die Möglichkeit des Zuschusses zu Ihren Fahrtkosten zu der gebuchten Unterkunft an. Sie erhalten für die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und der gebuchten Unterkunft eine Pauschale in Höhe von 0,30 Euro pro Kilometer.

Bitte beachten Sie: Der Fahrtkostenzuschuss ist eine freiwillige öffentliche Leistung für Familien mit dem Erstwohnsitz in Hamburg.

Auf dieser Website erhalten Sie alle Informationen über die Beantragung des Fahrtkostenzuschusses, sowie den Zugang zum Online-Antrag. Außerdem haben wir für Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Fahrtkostenzuschuss zusammengestellt.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie einen erholsamen Aufenthalt.

Was genau beinhaltet der Fahrtkostenzuschuss?

Der Fahrtkostenzuschuss wird für Sie als Hamburger Familie für jeden durch das Bundesprogramm „Corona-Auszeit für Familien“ geförderten Aufenthalt in einer Familienfreizeitstätte einmalig auf Ihr Giro-Konto ausgezahlt.

Was sind die Voraussetzungen für die Gewährung des Fahrtkostenzuschusses?

Voraussetzung für die Gewährung des Fahrtkostenzuschusses ist ein im Rahmen des Bundesprogramms „Corona-Auszeit für Familien“ gebuchter und angetretener Aufenthalt in einer der durch das Programm geförderten Familienfreizeitstätte.

Sie müssen als Antragstellerin oder Antragsteller Ihren ersten Wohnsitz in Hamburg haben.

Sie benötigen eine gültige E-Mail Adresse und ein Girokonto, auf das wir den Fahrtkostenzuschuss überweisen können. Die Auszahlung kann ausschließlich bargeldlos und nach Antritt der Reise erfolgen.

Wir benötigen für die Beantragung Ihre Kontakt- und Bankdaten, die Adressdaten der Unterkunft sowie den Zeitraum Ihres gebuchten Aufenthaltes.

Wir benötigen zur Auszahlung des Fahrtkostenzuschusses eine vorbereitete Bestätigung der Unterkunft über Ihre Ankunft vor Ort. Diese finden Sie auf dem Antragsformular.

Wie wird der Fahrtkostenzuschuss errechnet?

Wir berechnen für die Höhe des Fahrtkostenzuschusses die Entfernung von Ihrem Wohnort zu der Adresse der Familienfreizeitstätte. Hierbei wird der zeitlich schnellste Weg mit dem PKW mittels eines Online-Navigationsprogramms automatisch errechnet. Der Fahrtkostenzuschuss deckt pro Entfernungskilometer eine Pauschale von 0,30 Euro ab. Auch dieser Geldbetrag wird automatisch errechnet.

Beispiel: Die Entfernung (eine Strecke) von Ihrem Wohnort zur Familienfreizeitstätte wurde mit 100 km berechnet. Sie erhalten einen Fahrtkostenzuschuss in Höhe von 30,00 Euro.

Wie kann ich den Fahrtkostenzuschuss erhalten?

Sie können den Fahrtkostenzuschuss über das Online-Antragsformular beantragen, das Sie auf dieser Website finden.

 

1.

Bitte füllen Sie alle Felder in dem Antragsformular aus. Wenn Sie auf das Feld „absenden“ im Antragsformular klicken, wird uns der Antrag elektronisch übermittelt.

2.

Sie erhalten nach der Übermittlung eine Bestätigung per E-Mail, in der Ihre Antragsdaten wiedergegeben und die weiteren Schritte beschrieben sind.

3.

Diese Bestätigung legen Sie bitte der Familienfreizeitstätte vor. Sie wird mit Unterschrift und Stempel bestätigen, dass Sie in der Unterkunft angekommen sind.

4.

Bitte erstellen Sie eine elektronische Kopie des gesamten Antrags und der Bestätigung. Senden Sie diese bitte an unser elektronisches Postfach auszeit@lawaetz.de .

5.

Sollten Sie das Dokument nicht scannen können, so senden Sie uns an diese Adresse bitte ein gut lesbares Bild von Antrag und Bestätigung, dass Sie mit Ihrem Smartphone aufgenommen haben.

6.

Sobald wir den Antrag mit der Ankunftsbestätigung erhalten, überweisen wir den ausgerechneten Betrag des Fahrtkostenzuschusses binnen fünf Werktagen auf Ihr Konto. Hierzu erhalten Sie ebenfalls eine elektronische Benachrichtigung.

7.

Wir verwenden Ihre Daten zur Abrechnung der Fahrtkosten mit der Sozialbehörde ausschließlich in anonymisierter Form.

Für weitere Fragen zum Fahrtkostenzuschuss oder zum Antragsverfahren wenden Sie sich gern per E-Mail an unser Postfach auszeit@lawaetz.de

Kontakt, Anfrage & Postversand

Johann Daniel Lawaetz-Stiftung
Neumühlen 16-20
22763 Hamburg
auszeit@lawaetz.de